So leicht installiert man Rauchmelder

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Kinder- und Schlafzimmern. Entsprechend den gesetzlichen vorschriften in Ihrem Bundeland können weitere Rauchmelder pflicht sein. Unsere Grafiken basiren auf der gesetzlichen Grundlage für Niedersachsen. Ganz nach Ihrer Wohnsituation und Ihren Sicherheitsbedürfnissen können Sie mit zusätzlichen Geräten einen optimal erweiterten Schutz erreichen. Als Richtlinie für den Mindest- und den erweiterten Schutz finden Sie hier als Beispiele eine Kleinwohnung, eine 3-Zimmer-Wohnung und ein mehrstöckiges Wohnhaus.

Darauf sollten Sie achten:

Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:

Befestigen Sie Rauchmelder

  • immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt,
  • an der Decke in der Raummitte, bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt,
  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft.
  • nicht in der Dachspitze,
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Bad, Wirtschaftsgebäude).

Rauchmelder in einer Kleinwohnung

einzimmer

Mindest- und bei Zimmergrößen bis 60 qm auch ausreichender Schutz ist ein Rauchmelder in Zimmermitte. Bei größeren Einzimmerwohnungen empfiehlt sich ein weiteres Gerät.

Rauchmelder in einer 3-Zimmer-Wohnung

wohnung

Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur. Optimalen Schutz erzielen Sie mit je einem Rauchmelder pro Zimmer und Flur. Ausnahme: Räume, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung vorkommen.

Rauchmelder in einem mehrstöckigen Haus

haus

Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder pro Stockwerk in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur. Optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchmelder ausrüsten.

So werden Rauchmelder gewartet

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.

Rauchmelderpflicht: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) § 44 Absatz 5

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den Anforderungen […] auszustatten. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder […] sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben, verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“


Für weitergehende Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung!
Ganz gleich ob Sie Fragen zur richtigen Montage oder zur Auswahl des passenden Melders haben, sprechen Sie uns einfach an! Wir helfen gerne!

Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de

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