05503/112   info@feuerwehr-grossenrode.de    24-7-365

Der vorbeugende Brandschutz umfasst...

Vorbeugender Brandschutz

Inhalt:


1. Einleitung

2. bautechnischer Brandschutz

3. anlagentechnischer Brandschutz

4. organisatorischer Brandschutzt

5. Fazit

Einleitung
Alles, was die Feuerwehr unternimmt um die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden zu verhindern beziehungsweise einschränken fällt unter den Überbegriff Brandschutz. Er ist eine der Aufgaben der Feuerwehr. Das erste, an das im Zusammenhang mit den Begriffen Feuerwehr und Brand gedacht wird, ist das Löschen eines brennenden Hauses. Es fällt wie alles, was nach dem Ausbruch eines Brandes zur Vermeidung der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) und zur Reduktion der Begleitschäden (die oft ein Vielfaches des Feuerschadens ausmachen) unternommen wird zum Unterbereich des abwehrenden Brandschutz. Beim Stichwort Brandschutz wird meist an den Brandschutz in Gebäuden gedacht. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf diese, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichtiger.

Das Gegenstück zum abwehrenden Brandschutz ist der vorbeugende Brandschutz. Er ist der Überbegriff für alle Maßnahmen die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken sollen. Der vorbeugende Brandschutz dient vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt, Sachwerten und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. In Deutschland sind die einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den Landesbauordnungen als Mindestanforderungen zu verstehen. Für jeden größeren Bau muß durch einen zugelassen Brandschutzgutachter ein Brandschutzgutachten erstellt werden. Zusätzlich muß das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.

Es bestehen sehr häufig über die Mindestanforderung hinausgehende Interessen hinsichtlich des Sachschutzes. Im Gegensatz zu den im Bauordnungsrecht beruhenden Anforderungen im Bezug auf den Sachschutz stammen diese Anforderungen aus privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt. Der Vorbeugende Branschutz gliedert sich in den bautechnischen Brandschutz, den anlagentechnischen Brandschutz und den organisatorischen Brandschutz.

 

Bautechnischer Brandschutz

Der bautechnische Brandschutz beschäftigt sich vor allem mit folgenden Aspekten:

  • dem Brandverhalten von Baustoffen
  • dem Feuerwiderstand der Bauteile
  • Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren und feuerbeständigen Geschossdecken
  • Fluchtwegplanung
  • zweiter baulicher Rettungsweg

 

Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnischen Brandschutz beschäftigt sich vor allem mit automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen), Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit zugehörigen Löschmittel sowie auch Brandmeldeanlagen.

Weiterhin umfasst er:

  • manuell zu bedienende Handfeuerlöscher
  • Wandhydranten mit entsprechenden Schlauchanschlüssen als "gebäudeinternes Ende" trockener oder nasser Steigleitungen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig als Teil der Brandmeldeanlage
  • Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen
  • Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
  • Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand durch Kabelanlagen und Rohre (sogenannte Brandschotts) bzw. Brandschutzklappen (BSK)
  • die Notbeleuchtung (Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage )
  • Überdrucklüftungsanlagen zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungswege (z. B. in die Fluchttreppenhäuser von Hochhäusern)

 

Organisatorischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz unfasst die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzplänen sowie Fluchtwegplänen.. Aber auch die Brandschutzerziehung (egal ob in Kindergätten, Schulen Betrieben oder Senirorenwohnheimen) und die Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Auch der Brandsicherheitswachdienst fällt unter den organistorischen Brandschutz.

Fazit:
Der vorbeugende Bradschutz ist ein sehr weites Feld, in dem sich nur ein stimmendes Brandschutz-Konzept mit Elementen aus allen oben genannten Bereichen des vorbeugenden Brandschutzes durchsetzen kann. Dieses ist Voraussetzung das Menschenleben gerettet und Sachwete geschützt werden können.

Wenn der abwehrenden Brandschutz zum tragen kommt hat mindestens ein teil des vorbeugenden Branschutzes versagt....


Haftungsausschluss: Dieses Ausbildungsunterlage wurde nach bestem Wissen und unter größter Sorgfalt erstellt und geprüft. Eine Haftung der Autoren oder der Freiwilligen Feuerwehr Großenrode ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen

Komm zu uns!

Kommende Termine

  • Aufbaus Osterfeuer
    30.03.2024 10:00 - 19:00
  • BraSiWa Osterfeuer
    31.03.2024 - 01.04.2024
  • Theorie- und Praxisausbildung
    08.04.2024 19:00 - 21:30
  • Theorie- und Praxisausbildung
    11.04.2024 19:00 - 21:30
  • Theorie- und Praxisausbildung
    16.04.2024 19:00 - 22:00
  • Theorie- und Praxisausbildung
    06.05.2024 19:00 - 21:30